EAN-Codierung zum herunterladen

Nutzungsbedingungen für das brancheneinheitliche EAN-Standard-Nummernsystem für Topfpflanzen

Die Nutzer verpflichten sich:

  1. Das EAN-Standard-Nummernsystem für Topfpflanzen nicht an andere Lieferanten weiterzugeben,
  2. keine eigenen Nummern mit der Internationalen Lokationsnummer (GLN) des ZVG 11260, 11261 oder 11262 zu generieren und keine Nummern zu verändern,
  3. Jeder Nutzer dieser Standardartikelnummern ist verpflichtet bei der GS1 Germany eine GLN Complete zu beantragen und eigenständig am System teilzunehmen.
  4. Eine firmeneigene Internationale Lokationsnummer GLN complete kann bei der

GS1 Germany GmbH
Maarweg 133, 50825 Köln
Telefon 0221 – 94714-0
Telefax 0221 – 94714-990
E-mail: info@gs1-germany.de
Internet: www.gs1-germany.de

beantragt werden.

Für das erstmalige Herunterladen der Daten ist eine Lizenzgebühr von € 150,00 (+MwSt.) an den ZVG zu bezahlen. Hierin ist die Wartungsgebühr von € 30,00 für das aktuelle Kalenderjahr ent-halten. Ab dem Folgejahr sind € 30,00 (+ MWSt.) je Kalenderjahr beim ersten Herunterladen der Datei zu entrichten.

Der ZVG legt die EAN- Nummern entsprechend den Wünschen der Nutzer nach Überprüfung des botanischen Namens an. Für Fehler hinsichtlich des botanischen oder deutschen Namens oder hinsichtlich einer doppelten Anlage einzelner Artikel kann keine Haftung übernommen werden.

Um Übertragungsfehler möglichst zu vermeiden erfolgt die Neuanlage von Artikeln ausschließlich schriftlich per Telefax. Es ist das beigefügte Faxformular zu verwenden. Nur vollständig ausgefüllte Formulare, insbesondere hinsichtlich Name und Anschrift des Antragsstellers, werden bearbeitet. Der Artikel ist botanisch korrekt und in seinen Eigenschaften so genau wie möglich zu beschreiben. Je Vorgang bzw. Antrag wird eine Grundgebühr von € 4,60 sowie € 0,40 je Artikel (jeweils + MWSt.) berechnet.

Wer das System nachhaltig schädigt, in dem er z.B. falsche EAN- Nummern in Kombination mit der ILN des ZVG in Umlauf bringt oder die ZVG EAN- Nummern unberechtigt an Dritte weitergibt, ist zum Ersatz des damit verbundenen Schadens verpflichtet. Dem Nutzer wird ein erhöhter Verwaltungsaufwand von Minimum 300,00 Euro in Rechnung gestellt.

(07.07.2010 )

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